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4. April: Prozessauftakt gegen Pfarrer Lothar König

 

Protestkundgebungen unter dem Motto "Für Bürger_innen- und Freiheitsrechte - Auch in Sachsen" am 4. April und an den weiteren Prozesstagen.

Wo: Amtsgericht Dresden (Roßbachstraße 6)

Wann: die genauen Zeiten werden noch bekannt gegeben 

 

Hintergrund:

Als Königs Verteidiger Johannes Eisenberg am 14. März 2013 erstmals Einsicht in die Ermittlungsakten des Amtsgerichtes Dresden erhielt, fand er ein ihm bis dahin unbekanntes Dokumentenbündel aus über 170 Seiten Anklage relevanten Schriften und polizeilichen Auswertungsmaterialien vor. Da bis zu Prozessbeginn nicht geklärt werden konnte, wie die Blätter zu der Akte kamen und wieso sie der Verteidigung nicht zugänglich gemacht wurden, verschob der zuständige Richter den Prozessauftakt kurzfristig. Neuer Termin ist allem Anschein nach der 4. April.

 

Der Jenaer Jugendpfarrer soll bei Anti-Nazi-Demonstrationen 2011 in Dresden zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen haben. König bestreitet die Vorwürfe und hält die Anklage für politisch motiviert. Ursprünglich sollte der hoch umstrittene Prozess am 19. März am Amtsgericht Dresden beginnen.

 

Weitere Informationen unter: http://soligruppe.jg-stadtmitte.de/

 

Für eine unabhängige Rechtssprechung ohne Kriminalisierung antifaschistischen Protestes!

Protestkundgebungen zum Prozess gegen Lothar König

 

Von der Thüringer Polizei und dem Oberbürgermeister von Jena wird der Stadtjugendpfarrer Lothar König für sein jahrzehntelanges Engagement gegen Rechtsextremismus geschätzt und gelobt. Bundesweiten Bekanntheitsgrad erlangte König, Aktivist in der unabhängigen Friedens- und Oppositionsbewegung zu DDR-Zeiten, als Journalisten nach Auffliegen der Terrorzelle NSU bei ihm Schlange standen, um ihn als Zeitzeugen zu befragen. Die Staatsanwaltschaft Dresden beschuldigt den Geistlichen indes, während der Proteste gegen den jährlichen Nazigroßaufmarsch im Februar 2011 Demonstrierende zu Gewalt angestachelt zu haben, was König entschieden bestreitet. Da „Musik mit aggressiven, anheizenden Rhythmen” von seinem Lautsprecherwagen aus abgespielt worden sei, glauben die Ermittler, dass der Bus als „Führungszentrale” der gewaltbereiten Szene fungiert habe. In der Anklageschrift ist überdies von „schwerem aufwieglerischen Landfriedensbruch in Tateinheit mit versuchter Strafvereitlung sowie versuchter Nötigung” die Rede. Statt jedoch klar zu benennen, was König wann, wo und auf welche Weise getan haben soll, scheint sich die Anklageschrift in zweifelhaften Gedankenkonstrukten zu verlieren.

 

Ein Verfahren mit ähnlichen Anschuldigungen ist im Übrigen bereits in erster Instanz abgeschlossen: ohne Nachweis einer konkreten Straftat verurteilte das Dresdner Amtsgericht Tim H. am 16.1.2013 zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung. Nach der mündlichen Urteilsbegründung müsse er sich vielmehr alle Straftaten vom 19.02.2011 in Dresden zurechnen lassen.

 

Am 19.3.2013 beginnt nun der Prozess gegen Lothar König, der diesem Muster offenbar folgen soll. Demnach spielen nicht nachweisbare Straftaten die entscheidende Rolle, sondern nebulöse Mutmaßungen über Handlungen und Motive. Sich adäquat zu verteidigen, ist ohne konkrete Strafvorwürfe jedoch nicht möglich. Dadurch werden nicht nur grundlegende Elemente des Rechtsstaats außer Kraft gesetzt, sondern auch das Demonstrationsrecht massiv beschnitten. 

Sollte eine derartige Handhabung des Strafrechts weiter Schule machen, dürften sich engagierte Protestierer gegen Rechts abgeschreckt fühlen, weil sie Gefahr laufen, pauschal in eine kriminelle Ecke gestellt zu werden. Dies wäre nicht nur ein weiteres Armutszeugnis für den Zustand der  sächsischen Demokratie, sondern auch ein fatales Zeichen für ganz Deutschland, wo rassistische Beleidigungen und Überfälle täglich vorkommen und seit 1990 über 180 Menschen an den Folgen rechter Gewalt gestorben sind.

 

Daher fordern wir die sächsische Justiz dazu auf, die unverhältnismäßige und politisch aufgeladene Rechtssprechung im Fall von Tim H. nicht weiter fortzuführen, sondern durch ein faires Verfahren zu ersetzen und der Kriminalisierung des Engagements gegen Rechtsextremismus Einhalt zu gebieten! 

 

Alle Demokratinnen und Demokraten sind eingeladen, auf den Kundgebungen während des Prozesses gegen Lothar König ein starkes Zeichen des Protestes zu setzen!

 

An allen sechs Prozesstagen sind jeweils ab 9.00 Uhr Kundgebungen vor dem Amtsgericht Dresden (Roßbachstraße 6) mit Musik, Essen & Trinken und kreativem Protest geplant:


Bitte unterzeichnen Sie auch die Solidaritätserklärung und/oder leisten Sie durch Spenden Prozesskostenhilfe: http://soligruppe.jg-stadtmitte.de/

 

An allen sechs Prozesstagen sind jeweils ab 9.00 Uhr Kundgebungen vor dem Amtsgericht Dresden (Roßbachstraße 6) mit Musik, Essen & Trinken und kreativem Protest geplant:


1. Tag: Di, 19. März
2. Tag: Di, 02. April
3. Tag: Mi, 03. April
4. Tag: Do, 04. April
5. Tag: Mi, 24. April
6. Tag: Mo, 13. Mai

Bitte unterzeichnen Sie auch die Solidaritätserklärung und/oder leisten Sie durch Spenden Prozesskostenhilfe: http://soligruppe.jg-stadtmitte.de/

zuletzt aktualisiert: 07.05.2013